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Aus:
Kapitel 1, "Immer diese Eltern"
Das
gläserne Kind
Die 15-jährige Melanie kann es nicht fassen. Dass jeder
Brief an sie bereits geöffnet daliegt, wenn sie heimkommt,
kennt sie nicht anders. Jetzt hat sie ihre Mutter aber auch noch
dabei erwischt, wie sie in ihren Schubladen wühlte. Angeblich
hat sie nur sauber gemacht, doch Melanie weiß, dass das nicht
stimmt. Sie ist sauer - schließlich ist sie ein eigenständiger
Mensch, der das Recht auf eine Intimsphäre hat, auch wenn sie
noch nicht volljährig ist. Oder etwa nicht?
Je älter
du wirst, desto mehr Recht auf Intimsphäre hast du: Wenn du
niemanden mehr brauchst, der dir beim Waschen hilft, darfst du die
Badezimmertür abschließen. Und wie für jeden Menschen
gilt auch für deine Eltern das Postgeheimnis: Du kannst Briefe
schreiben und bekommen, die keiner im Haus liest außer dir.
Dass auch Melanies persönliche Sachen in ihrem Zimmer tabu
sind, liegt auf der Hand. Der einzige Grund, warum ihre Eltern in
ihre Intimsphäre eingreifen dürften und sogar müssten,
wäre, wenn sie sich konkret Sorgen um sie machen würden:
Bekommt sie dubiose Briefe von Leuten, die sie ausnutzen wollen?
Hat sie Kontakt zur Drogenszene? Oder wenn du dich einsperrst: Hast
du dich verletzt und brauchst ärztliche Hilfe, willst es aber
nicht zeigen, weil du dir bei einer unerlaubten Sache wehgetan hast?
In solchen Fällen wäre es unverantwortlich von deinen
Eltern, Hinweise zu ignorieren - sie haben die Pflicht, dich schützen.
In allen anderen Fällen gilt: Nase raus aus deinen persönlichen
Sachen!
Aus: Kapitel 4, Online
ohne Folgen
Was
tun, wenn's beim Telefonieren richtig teuer wird?
Wenn der 16-jährige Leon einen Song gut findet, bestellt
er sich den Klingelton per SMS und bezahlt ihn von seinem Taschengeld.
Doch diesmal hat er ohne es zu wollen ein Abo erwischt - den Hinweis
darauf hat er im "Kleingedruckten" übersehen. Zum
Glück hat er nur ein Prepaid-Handy, sodass keine gigantische
Rechnung auflaufen kann. Doch benutzen kann er das Handy jetzt nicht
mehr. Das Abo ist so teuer, dass jedes Mal, wenn er das Ding einschaltet,
in Sekundenschnelle sein Guthaben weg ist.
Leon hat eine
Premium-SMS benutzt - mit dieser Methode kann man alles Mögliche
bestellen, z. B. Bildchen und Spiele fürs Handy. Die Preise
können vom Anbieter frei festgelegt werden und bis zu fünf
Euro pro SMS betragen - bei Abos, auf die nicht immer deutlich hingewiesen
wird, fallen diese Kosten dann regelmäßig an! Abgerechnet
wird über die Telefonrechnung oder das Guthaben. Leon sollte
das Abo sofort kündigen und der Rechnung widersprechen (s.
u.). Was viele nicht wissen: Wenn ein Jugendlicher ein solches Abo
nicht von seinem Taschengeld bezahlen kann, entsteht kein gültiger
Vertrag mit dem Klingelton-Anbieter - die Eltern können die
Gebühren von dem Anbieter zurückfordern. Sehr teurer kann
es werden, wenn man eine Werbe-SMS bekommt und, gelockt von angeblichen
Gewinnen, zurückruft. Dieser Anruf geht meist über eine
Nummer, die in Deutschland mit 0190 oder 0900 (in Österreich
mit 093 und in der Schweiz mit 090) beginnt - das sind kostenpflichtige
Verbindungen, die im schlimmsten Fall mehrere Euro pro Minute kosten
können. Besonders gemein: Wer zurückruft, der hängt
eine Weile in der Warteschleife (das bringt für die Betreiber
zusätzliches Geld ...) und stellt dann fest, dass er in Wirklichkeit
doch nichts gewonnen hat. Wenn du eine solche Werbung bekommst oder
eine andere Mitteilung mit verdächtiger Rückrufnummer,
dann lösch sie einfach.
Wer auf eine dieser Werbe-SMS reingefallen ist oder wie Leon ungewollt
ein Abo erwischt hat, sollte der Handy-Rechnung widersprechen und
dem Mobilfunkanbieter in einem Brief (per Einschreiben/Rückschein
schicken) genau begründen, warum man die Gebühren nicht
bezahlen will. Am besten mit Beweisen, z. B. der gespeicherten SMS
mit Datum und Uhrzeit. Den Anteil der Telefonrechnung, der korrekt
ist, sollte man unbedingt bezahlen, sonst könnte der Handyanschluss
gesperrt werden. Weitere Infos findest du z. B. unter www.klingeltonhilfe.de.
Tipp:
Wenn du vermeiden willst, immer mehr SMS-Werbung zu bekommen, dann
solltest du an keinen Gewinnspielen per SMS teilnehmen - sie dienen
vor allem dazu, deine Handynummer abzugreifen und weiterzuverteilen,
und die Chancen auf einen Gewinn sind bescheiden. Gib deine Nummer
nur deinen Freunden und möglichst wenigen Unternehmen.
Aus: Kapitel
6, Money, Money, Money
Kaufen und
Verkaufen
Sandro, 12, hat sich für 500 Euro ein cooles neues Bike
gekauft und das Geld dafür von seinem Sparkonto abgehoben.
Seine Eltern sind wütend, als sie von der Sache erfahren. Sie
wollen Sandro zwingen, das Bike wieder ins Geschäft zurückzubringen
und den Kauf rückgängig zu machen. Aber sein großer
Bruder Alex beruhigt ihn: "Das geht gar nicht, gekauft ist
gekauft!" Hat er Recht?
Ab sieben Jahren
bist du beschränkt geschäftsfähig, darfst also selbst
mit Zustimmung deiner Eltern Dinge kaufen und verkaufen. Und von
deinem Taschengeld darfst du kaufen, was du willst (außer
Sachen, die für dich gefährlich wären), ohne deine
Eltern fragen zu müssen. Doch für alle anderen Käufe
und Verträge brauchst du, bis du 18 und unbeschränkt geschäftsfähig
bist, die Einwilligung deiner Eltern. Diese Geschäfte sind
"schwebend unwirksam", das heißt solange nicht gültig,
bis deine Eltern zugestimmt haben. Deshalb können Sandros Eltern
nachträglich ihre Zustimmung verweigern und den Bike-Kauf tatsächlich
rückgängig machen. Der Kaufvertrag ist unwirksam, das
heißt der Händler muss Sandro das Geld zurückgeben
und bekommt das Fahrrad zurück.
Der Einwand von Sandros Bruder ist aber nicht ganz falsch, wenn
es um Verträge zwischen Erwachsenen geht: Ein Recht darauf,
etwas zurückzugeben oder umzutauschen, hat man eigentlich nicht.
Dass die Rückgabe in den meisten Kaufhäusern innerhalb
der ersten Zeit nach dem Kauf trotzdem geht, wenn man das Produkt
noch nicht benutzt hat, ist ein Service des jeweiligen Unternehmens.
Nur bei "Fernabsatzgeschäften", also Bestellungen
über Telefon, Internet, Katalog o. Ä. hat man das Recht,
die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt zurückzugeben,
also vom Vertrag zurückzutreten (diese Frist beginnt übrigens
erst zu dem Zeitpunkt, in dem dich der Verkäufer über
dieses Widerrufsrecht informiert hat). Das gilt auch bei Haustürgeschäften,
z. B. wenn du dir daheim ein Zeitschriftenabonnement hast andrehen
lassen, weil der Verkäufer erfolgreich dein Mitleid erregt
hat. Wenn du das Abo gar nicht wirklich willst, kannst du den Auftrag
innerhalb der Zwei-Wochen-Frist schriftlich und per Einschreiben
widerrufen.
Was aber ist, wenn du etwas gekauft hast und es nach vier Monaten
kaputtgeht? Dann hast du Anspruch auf Reparatur oder ein neues Gerät.
Durch neue gesetzliche Regelung ist der Verkäufer sogar verpflichtet,
alle Mängel an dem Gerät, die sich innerhalb von zwei
Jahren nach dem Kauf zeigen, zu beseitigen, vorausgesetzt natürlich,
sie beruhen auf einem Fehler am Gerät und nicht darauf, dass
du es kaputtgemacht hast. Dieses Recht hast du immer, es folgt aus
dem Gesetz. Anders ist es bei einer echten "Garantie"
des Verkäufers, denn die hat er freiwillig abgegeben und kann
sie deshalb auch an Bedingungen knüpfen (z. B. regelmäßige
Wartung in seiner Werkstatt).
Tückische
Ratenkäufe
Auf den ersten Blick klingt es verführerisch: Du bekommst ein
Moped, eine neue Stereoanlage oder eine tolle Reise - und brauchst
sie nicht gleich komplett zu bezahlen, sondern nur jeden Monat einen
kleinen Betrag zu überweisen. Doch wer sich erst einmal auf
so eine Ratenzahlung eingelassen hat, der bereut es schnell. Denn
Ratenkäufe sind teurer als bar bezahlte Käufe, weil dafür
Zinsen berechnet werden. Für die Stereoanlage zahlst du wahrscheinlich
noch, wenn sie schon längst kaputt oder veraltet ist. Leasing
ist ähnlich tückisch, weil am Schluss oft noch eine hohe
Nachzahlung auf einen zukommt (das sogenannte "Restwertrisiko").
Achtung: Wenn du als Minderjähriger ohne die Zustimmung deiner
Eltern einen Ratenkauf mit deinem Taschengeld bezahlst, wird der
Vertrag erst mit der letzten Zahlung wirksam! Bis dahin können
deine Eltern den Vertrag jederzeit rückgängig machen.
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