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Interviews:
Petra Herrmanns
"Dazu
ist man da, daß man vermittelt"
Petra Hermanns begann ihre Arbeit als Agentin bei der Agentur Brigitte Axster,
im Juli 1998 machte sie sich dann mit der Agentur "Scripts for Sale"
in Frankfurt selbständig. Seither vertritt sie mit großem Erfolg Autorinnen
und Autoren aus dem Bereich Buch und Drehbuch innerhalb des deutschsprachigen
Raums..
Wieviele Manuskripte erhalten Sie etwa pro Monat?
Zwischen 20 und 30. Davon vertrete ich dann letztlich etwa ein oder zwei. Die
Prüfung dauert zwischen vier und acht Wochen. Ich kann mich nur für
Sachen einsetzen, die ich auch gut finde. Das verkauft man einfach am besten.
Was sollten Autoren, die von Ihnen vertreten werden wollen, Ihnen schicken?
Etwa 40-50 Seiten vom Anfang und eine Inhaltsangabe des ganzen Romans auf einer
Seite sowie ein kurzer Lebenslauf sind mir am liebsten. Manche versuchen im Anschreiben
ihr ganzes Leben zu erzählen und was sie sonst schon so gemacht haben. Das
bringt nichts.
Was sollte ein Autor beachten, wenn er seine Konditionen mit einem Verlag verhandelt?
Man darf nicht nach dem Gefühl gehen, daß sein eigenes Werk so genial
ist, daß es mehr wert ist als das Angebot, das einem vorliegt. Sondern man
muß von anderen Autoren wissen, die beim gleichen Verlag für ein ähnliches
Buch schon das und das bezahlt bekommen haben. Dieses Wissen fehlt natürlich
den meisten Autoren. Über Geld reden alle nicht gerne, es ist auch schwer,
im Freundeskreis einfach so zu fragen: "Was hast denn du für dein Buch
bekommen?" Agenten dagegen wissen, was für Honorare branchenüblich
sind. Meist können wir zwei Drittel bis das Doppelte heraushandeln, was der
Autor erreicht hätte, gerade bei Erstlingswerken.
Nicht immer wird einem eine Vorauszahlung angeboten. Darüber kann man aber
immer sprechen, wenn das Manuskript schon fertig ist, z.B. fragen "Ist bei
Ihnen Vorauszahlung kein Thema?" Darüber kann man immer sprechen.
Was für Fehler machen Autoren, wenn es um Geld vom Verlag geht?
Viele vergessen, daß man auch noch handeln darf. Wenn der Lektor am Telefon
dann sagt: "Nee, unter diesen Umständen können wir Ihr Buch nicht
machen" - gerade bei kleineren Verlagen ist das nicht selten der Fall - dann
akzeptiere ich das dann auch und lenke ein oder wende mich an einen anderen Verlag.
Man muß für sich die Grenze kennen, dann kann man in Verhandlungen
auch besser auftreten. Wenn man nämlich sein Projekt wieder einpacken würde,
dann ist das für einen Verlag, der Interesse hat, auch schrecklich. Schließlich
hat schon jemand das Manuskript gelesen, man hat schon überlegt, wo paßt
das hin und wann mache ich das, man hat schon darüber gesprochen. Kurz, es
hat den Verlag schon etwas gekostet. Wenn jemand sagt: "Mir ist das
vollkommen egal, wenn ihr das nicht nehmt, ich pack´s auch wieder ein",
der hat natürlich eine souveräne Verhandlungsposition. Aber wer hat
die schon...
Sollte man versuchen, bestimmte Rechte zu verhandeln?
Der Verlag sichert sich so viele Rechte wie möglich für so wenig Geld
wie möglich. Als Autor würde ich immer über Sachen wie Nebenrechte
verhandeln, oder wann das Buch erscheint - ob das überhaupt im Verlag
drinsteht, so daß der Verlag sich überhaupt verpflichtet, das Buch
zu machen. Normal sind dabei 18 bis 24 Monate. Auch über die Laufzeit des
Vertrags und so weiter kann man verhandeln.
Was halten Sie von der umstrittenen Optionsklausel, die einen Autor dazu verpflichtet,
dem Verlag auch seine nächsten Projekte als erstes anzubieten?
Ich kann die Sicht des Verlages schon verstehen. Wenn man einen Autor aufgebaut
hat und sein erstes Buch mit ihm gemacht hat, möchte man natürlich,
daß er dann mit dem nächsten Buch auch zum Verlag kommt. Doch wenn
man ohnehin nicht zufrieden ist mit dem Verlag, ist eine zukünftige Zusammenarbeit
sowieso sinnlos. Ein Autor, der sich gut betreut fühlt, kommt sowieso automatisch
wieder. Außerdem kann man die Klausel gut umgehen, dann nimmt man halt irgendwas
aus der Schublade. Deshalb finde ich das lächerlich. Es ist für keine
der beiden Seiten sinnvoll, wenn man sich zwingt zusammenzuarbeiten.
Wie wichtig ist Verlagen die Verlagstreue eines Autors?
Kein Verlag hat das gerne, wenn man die Angst haben muß, der bleibt nicht
lange bei uns. In Frankreich ist das anders, da sind die Autoren immer bei anderen
Verlagen. Da ist das gang und gäbe, da haben manche Autoren Bücher bei
sieben verschiedenen Verlagen. Wenn ich also Autorin einem Verlag etwas Neues
anbiete, und der würde aus meinen Veröffentlichungen sehen, ich habe
schon drei Verlage gehabt, die ungefähr auch in Konkurrenz stehen, dann würde
ich im Anschreiben auch einen Grund dafür angeben.
Wie gehen Sie vor, wenn Sie ein Projekt anbieten?
Etwa zehn oder mehr Verlage werden für ein Projekt angesprochen. Nach vier-sechs
Wochen frage ich meist bei den Verlagen nach, wie es aussieht. Nach einem halben
Jahr hat man es ja schon ein paarmal verschickt, da kann man schon die Reaktionen
sehen. Nach einem Jahr kann man sich entscheiden es aufzugeben. Im Sachbuchbereich
veralten Manuskripte schneller, Belletristik ist zeitloser, da hole ich das auch
nach drei Jahren eiskalt wieder hervor, wenn der Autor solange Geduld hat. Bei
mehreren Angeboten bekommt der Verlag den Zuschlag, bei dem man denkt, daß
bei ihm das Buch am besten aufgehoben ist. Natürlich immer in Absprache mit
dem Autor.
Muß der Agent auch noch aktiv werden, wenn bei einem Projekt der Vertrag
unterschrieben worden ist?
Ja, gelegentlich. Das Lob geht meist direkt an den Autor und mit Schwierigkeiten
gehen die Lektoren zuerst an die Agentin, weil dann meist schon der totale Bruch
zwischen den beiden da ist. Dazu ist man da, daß man vermittelt, gerade
bei Manuskriptabgabesachen, das ist schon sehr heikel. Das ist schon das größte
Problem - oder daß der Verlag nicht zahlt oder daß die Abrechung zu
spät kommt, sowas kommt schon mal vor. Manche ist das auch keine Absicht.
Was alle Verpflichtungen und Leistungen angeht, sind wir Ansprechpartner.
Sind Ihnen Fälle von Ideenklau bekannt?
Ich glaube, daß die großen Verlage sich sowas nicht leisten könnten.
Aber es muß schon erkennbar sein, daß eine Idee schützbar ist
- zum Thema Arbeitslosigkeit zum Beispiel kann jeder etwas schreiben. Das Manuskript
an sich selbst zu schicken reicht normalerweise, dann kann man sich zumindest
vor Gericht streiten. Im Drehbuch gibt es eine Vertraulichkeitsformel, die der
Empfänger bestätigt.
Frau Hermanns, danke für das Interview! |