Bloß kein Stress!

Der Rechtsratgeber für JugendlicheIm Alltag begegnest du immer wieder Fragen und Problemen, die mit dem Gesetz zu tun haben. Welche Rechte habe ich, wenn sich meine Eltern scheiden lassen? Was kann ich machen, wenn mich jemand bei einem Ebay-Kauf übers Ohr gehauen hat? Muss ich bezahlen, wenn ich mir mit dem Klingelton versehentlich ein teures Abo runtergeladen habe? Bin ich vorbestraft, wenn ich beim Schwarzfahren oder mit einem frisierten Mofa erwischt werde?
In diesem Buch erfährst du alles über deine Rechte, was du bist zur Volljährigkeit wissen solltest – verständlich und alltagsnah, mit vielen Fallbeispielen.

Sylvia Englert/Marie-Luise Kunst:
Der Rechtsratgeber für Jugendliche. Rechte, Pflichten, Adressen und Tipps.
Ueberreuter Verlag, Wien 2005, 128 Seiten, 10,95 Euro
ISBN 3-446-40021-4.

Wir hatten uns vorgenommen, einen Rechtsratgeber zu schreiben, in dem kein einziger Paragraph vorkommt, und es hat geklappt!


Inhaltsverzeichnis: Der Rechtsratgeber für Jugendliche

Vorwort

Die 10 Gebote im Umgang mit dem Recht

1. Kapitel
Immer diese Eltern …
– wenn es in der Familie kracht

2. Kapitel
Hey, Teacher
– dein Recht in der Schule

3. Kapitel
Der Staat und du
– von der Demo bis zum Zivildienst

4. Kapitel
Online ohne Folgen
– Computer und Handy

5. Kapitel
Mobil ohne Sorge
– mit Fahrrad, Moped, den Öffentlichen unterwegs

6. Kapitel
Money, Money, Money
– alles über Geld, Jobs, Ausbildung

7. Kapitel
Rätsel der Erwachsenenwelt
– Steuer und Sozialversicherung

8. Kapitel
Der Frust mit dem Türsteher
– Weggehen und Drogen

9. Kapitel
Liebe Sünde
– Sex und die Folgen

10. Kapitel
Schwerer Ärger!
– bei der Polizei und vorm Richter

Wichtige Adressen


Leseprobe: Der Rechtsratgeber für Jugendliche

Aus: Kapitel 1, „Immer diese Eltern“

Das gläserne Kind
Die 15-jährige Melanie kann es nicht fassen. Dass jeder Brief an sie bereits geöffnet daliegt, wenn sie heimkommt, kennt sie nicht anders. Jetzt hat sie ihre Mutter aber auch noch dabei erwischt, wie sie in ihren Schubladen wühlte. Angeblich hat sie nur sauber gemacht, doch Melanie weiß, dass das nicht stimmt. Sie ist sauer – schließlich ist sie ein eigenständiger Mensch, der das Recht auf eine Intimsphäre hat, auch wenn sie noch nicht volljährig ist. Oder etwa nicht?

Je älter du wirst, desto mehr Recht auf Intimsphäre hast du: Wenn du niemanden mehr brauchst, der dir beim Waschen hilft, darfst du die Badezimmertür abschließen. Und wie für jeden Menschen gilt auch für deine Eltern das Postgeheimnis: Du kannst Briefe schreiben und bekommen, die keiner im Haus liest außer dir.
Dass auch Melanies persönliche Sachen in ihrem Zimmer tabu sind, liegt auf der Hand. Der einzige Grund, warum ihre Eltern in ihre Intimsphäre eingreifen dürften und sogar müssten, wäre, wenn sie sich konkret Sorgen um sie machen würden: Bekommt sie dubiose Briefe von Leuten, die sie ausnutzen wollen? Hat sie Kontakt zur Drogenszene? Oder wenn du dich einsperrst: Hast du dich verletzt und brauchst ärztliche Hilfe, willst es aber nicht zeigen, weil du dir bei einer unerlaubten Sache wehgetan hast? In solchen Fällen wäre es unverantwortlich von deinen Eltern, Hinweise zu ignorieren – sie haben die Pflicht, dich schützen. In allen anderen Fällen gilt: Nase raus aus deinen persönlichen Sachen!

Aus: Kapitel 4, Online ohne Folgen

Was tun, wenn’s beim Telefonieren richtig teuer wird?
Wenn der 16-jährige Leon einen Song gut findet, bestellt er sich den Klingelton per SMS und bezahlt ihn von seinem Taschengeld. Doch diesmal hat er ohne es zu wollen ein Abo erwischt – den Hinweis darauf hat er im „Kleingedruckten“ übersehen. Zum Glück hat er nur ein Prepaid-Handy, sodass keine gigantische Rechnung auflaufen kann. Doch benutzen kann er das Handy jetzt nicht mehr. Das Abo ist so teuer, dass jedes Mal, wenn er das Ding einschaltet, in Sekundenschnelle sein Guthaben weg ist.

Leon hat eine Premium-SMS benutzt – mit dieser Methode kann man alles Mögliche bestellen, z. B. Bildchen und Spiele fürs Handy. Die Preise können vom Anbieter frei festgelegt werden und bis zu fünf Euro pro SMS betragen – bei Abos, auf die nicht immer deutlich hingewiesen wird, fallen diese Kosten dann regelmäßig an! Abgerechnet wird über die Telefonrechnung oder das Guthaben. Leon sollte das Abo sofort kündigen und der Rechnung widersprechen (s. u.). Was viele nicht wissen: Wenn ein Jugendlicher ein solches Abo nicht von seinem Taschengeld bezahlen kann, entsteht kein gültiger Vertrag mit dem Klingelton-Anbieter – die Eltern können die Gebühren von dem Anbieter zurückfordern. Sehr teurer kann es werden, wenn man eine Werbe-SMS bekommt und, gelockt von angeblichen Gewinnen, zurückruft. Dieser Anruf geht meist über eine Nummer, die in Deutschland mit 0190 oder 0900 (in Österreich mit 093 und in der Schweiz mit 090) beginnt – das sind kostenpflichtige Verbindungen, die im schlimmsten Fall mehrere Euro pro Minute kosten können. Besonders gemein: Wer zurückruft, der hängt eine Weile in der Warteschleife (das bringt für die Betreiber zusätzliches Geld …) und stellt dann fest, dass er in Wirklichkeit doch nichts gewonnen hat. Wenn du eine solche Werbung bekommst oder eine andere Mitteilung mit verdächtiger Rückrufnummer, dann lösch sie einfach.
Wer auf eine dieser Werbe-SMS reingefallen ist oder wie Leon ungewollt ein Abo erwischt hat, sollte der Handy-Rechnung widersprechen und dem Mobilfunkanbieter in einem Brief (per Einschreiben/Rückschein schicken) genau begründen, warum man die Gebühren nicht bezahlen will. Am besten mit Beweisen, z. B. der gespeicherten SMS mit Datum und Uhrzeit. Den Anteil der Telefonrechnung, der korrekt ist, sollte man unbedingt bezahlen, sonst könnte der Handyanschluss gesperrt werden. Weitere Infos findest du z. B. unter www.klingeltonhilfe.de.

Tipp: Wenn du vermeiden willst, immer mehr SMS-Werbung zu bekommen, dann solltest du an keinen Gewinnspielen per SMS teilnehmen – sie dienen vor allem dazu, deine Handynummer abzugreifen und weiterzuverteilen, und die Chancen auf einen Gewinn sind bescheiden. Gib deine Nummer nur deinen Freunden und möglichst wenigen Unternehmen.

Aus: Kapitel 6, Money, Money, Money

Kaufen und Verkaufen
Sandro, 12, hat sich für 500 Euro ein cooles neues Bike gekauft und das Geld dafür von seinem Sparkonto abgehoben. Seine Eltern sind wütend, als sie von der Sache erfahren. Sie wollen Sandro zwingen, das Bike wieder ins Geschäft zurückzubringen und den Kauf rückgängig zu machen. Aber sein großer Bruder Alex beruhigt ihn: „Das geht gar nicht, gekauft ist gekauft!“ Hat er Recht?

Ab sieben Jahren bist du beschränkt geschäftsfähig, darfst also selbst mit Zustimmung deiner Eltern Dinge kaufen und verkaufen. Und von deinem Taschengeld darfst du kaufen, was du willst (außer Sachen, die für dich gefährlich wären), ohne deine Eltern fragen zu müssen. Doch für alle anderen Käufe und Verträge brauchst du, bis du 18 und unbeschränkt geschäftsfähig bist, die Einwilligung deiner Eltern. Diese Geschäfte sind „schwebend unwirksam“, das heißt solange nicht gültig, bis deine Eltern zugestimmt haben. Deshalb können Sandros Eltern nachträglich ihre Zustimmung verweigern und den Bike-Kauf tatsächlich rückgängig machen. Der Kaufvertrag ist unwirksam, das heißt der Händler muss Sandro das Geld zurückgeben und bekommt das Fahrrad zurück.
Der Einwand von Sandros Bruder ist aber nicht ganz falsch, wenn es um Verträge zwischen Erwachsenen geht: Ein Recht darauf, etwas zurückzugeben oder umzutauschen, hat man eigentlich nicht. Dass die Rückgabe in den meisten Kaufhäusern innerhalb der ersten Zeit nach dem Kauf trotzdem geht, wenn man das Produkt noch nicht benutzt hat, ist ein Service des jeweiligen Unternehmens. Nur bei „Fernabsatzgeschäften“, also Bestellungen über Telefon, Internet, Katalog o. Ä. hat man das Recht, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt zurückzugeben, also vom Vertrag zurückzutreten (diese Frist beginnt übrigens erst zu dem Zeitpunkt, in dem dich der Verkäufer über dieses Widerrufsrecht informiert hat). Das gilt auch bei Haustürgeschäften, z. B. wenn du dir daheim ein Zeitschriftenabonnement hast andrehen lassen, weil der Verkäufer erfolgreich dein Mitleid erregt hat. Wenn du das Abo gar nicht wirklich willst, kannst du den Auftrag innerhalb der Zwei-Wochen-Frist schriftlich und per Einschreiben widerrufen.
Was aber ist, wenn du etwas gekauft hast und es nach vier Monaten kaputtgeht? Dann hast du Anspruch auf Reparatur oder ein neues Gerät. Durch neue gesetzliche Regelung ist der Verkäufer sogar verpflichtet, alle Mängel an dem Gerät, die sich innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf zeigen, zu beseitigen, vorausgesetzt natürlich, sie beruhen auf einem Fehler am Gerät und nicht darauf, dass du es kaputtgemacht hast. Dieses Recht hast du immer, es folgt aus dem Gesetz. Anders ist es bei einer echten „Garantie“ des Verkäufers, denn die hat er freiwillig abgegeben und kann sie deshalb auch an Bedingungen knüpfen (z. B. regelmäßige Wartung in seiner Werkstatt).

Tückische Ratenkäufe
Auf den ersten Blick klingt es verführerisch: Du bekommst ein Moped, eine neue Stereoanlage oder eine tolle Reise – und brauchst sie nicht gleich komplett zu bezahlen, sondern nur jeden Monat einen kleinen Betrag zu überweisen. Doch wer sich erst einmal auf so eine Ratenzahlung eingelassen hat, der bereut es schnell. Denn Ratenkäufe sind teurer als bar bezahlte Käufe, weil dafür Zinsen berechnet werden. Für die Stereoanlage zahlst du wahrscheinlich noch, wenn sie schon längst kaputt oder veraltet ist. Leasing ist ähnlich tückisch, weil am Schluss oft noch eine hohe Nachzahlung auf einen zukommt (das sogenannte „Restwertrisiko“). Achtung: Wenn du als Minderjähriger ohne die Zustimmung deiner Eltern einen Ratenkauf mit deinem Taschengeld bezahlst, wird der Vertrag erst mit der letzten Zahlung wirksam! Bis dahin können deine Eltern den Vertrag jederzeit rückgängig machen.

Dieser Beitrag wurde unter Meine Bücher (Auswahl) abgelegt und mit , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.